Mit dem Winter kommt alljährlich unsere gemeinsame Verantwortung für sichere Wege rund um unsere Wohnanlagen. Wie jedes Jahr haben wir Ihnen Ende Oktober einen detaillierten Räum- und Streuplan zukommen lassen, der genau festlegt, wer an welchem Tag für die Schneeräumung und Glättebeseitigung zuständig ist.

Leider mussten wir feststellen, dass sich nicht alle Mieter an diese Pläne halten. Kürzlich erhielten wir vom Ordnungsamt Lüdenscheid ein Verwarngeld in Höhe von 35 €, da ein Gehweg im Brockhauser Weg nicht geräumt war. Bitte beachten Sie, dass solche Bußgelder an die verantwortlichen Mieter weitergegeben werden.

Ihre Verpflichtung zur Schneeräumung und Glättebeseitigung ergibt sich aus dem Mietvertrag und der dazugehörigen Hausordnung. Diese Pflichten sind rechtlich bindend und wurden in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt. So hat beispielsweise das Amtsgericht München entschieden, dass ein begehbarer, sicherer Weg für Fußgänger gewährleistet sein muss.

Als Mieter sind Sie verantwortlich für die Schneebeseitigung auf Gehwegen vor dem Gebäude, um die Sicherheit von Fußgängern zu gewährleisten. Damit Sie bestens vorbereitet sind, unterstützen wir Sie mit den notwendigen Hilfsmitteln: Streusalz und Schneeschaufeln stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür bitte frühzeitig an unser Servicebüro, um bei plötzlichem Schneefall gut gerüstet zu sein.

Und wenn es soweit ist, denken Sie bitte an Folgendes:
1. Kontrollieren Sie bei Schneefall täglich den Gehweg vor Ihrem Haus.
2. Räumen Sie den Schnee werktags bis spätestens 7 Uhr morgens, sonntags bis 8 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall ist eine regelmäßige Nachräumung notwendig.
3. Streuen Sie bei Glätte zusätzlich Salz oder Sand aus, um die Rutschgefahr zu verringern.

Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit und vermeiden unnötige Unannehmlichkeiten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.