Die einen fluchen, die anderen jubeln – am Schnee scheiden sich nicht nur die Geister. Auch unsere Mieter haben alle Jahre wieder die eisheilige Aufgabe, diesen zu beseitigen. Ein Thema, dass immer wieder zu Problemen führt. Daher klären wir nun noch einmal auf, wie sich die Sache mit dem Schnee und dem Schneeräumen eigentlich verhält:
Zunächst sind wir als Vermieter dazu verpflichtet, unseren Mietern das notwendige Material zur Verfügung zu stellen: Schneeschieber und Salz oder Streugut. Fehlt irgendwo irgendwas rufen uns die Mieter an, wir sorgen dann dafür, dass die Bestände kurzfristig aufgefüllt werden. Letztlich werden die entsprechenden Kosten auf alle Mieter in den Nebenkosten umgelegt. Günstiger für die Mieter ist es natürlich, wenn jemand aus dem Haus beim nächsten Einkauf das Streugut selbst kauft und uns die Rechnung oder Quittung reinreicht. Da wir andernfalls ein Unternehmen beauftragen müssen, um die jeweiligen Objekte mit den erforderlichen Materialien zu versorgen, liegt es auf der Hand, dass so ein 25 Kg-Sack Streusalz entsprechend teurer ist.
Nächster Punkt: Schneeräumen. Bereits im Oktober verschicken wir Schneepläne, die eindeutig klären, wer wann dran ist. Dies ist rein rechtlich notwendig und nicht anders zu lösen. Im Schadensfall muss eindeutig geregelt sein, wer mit dem Winterdienst an der Reihe ist. Insbesondere ältere aber auch kranke Mieter lassen sich häufig vom Arzt ein Attest ausstellen, das belegt, dass sie körperlich nicht in der Lage sind, ihrer vertraglichen Pflicht zur Schneeräumung nachzukommen. Leider entbindet so eine Bescheinigung vom Arzt den Mieter nicht von dieser lästigen Pflicht. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass diese Mieter selbstständig für entsprechenden Ersatz sorgen müssen.
Wir wissen, dass jedes Jahr Probleme auftreten, sobald die weiße Pracht unsere Stadt und die anliegenden Dörfer überzieht. Daher haben wir bereits vor ein paar Jahren den Versuch gestartet, mit einem externen Dienstleister unsere Mieter von dieser Verpflichtung zu entbinden. Dieser hätte also alle Schneeräumungen erledigt und auch gestreut. Einzig: Um so ein Modell für den ganzen Bestand umzusetzen, braucht es die schriftliche Zustimmung aller Mieter. Würden wir einfach einen entsprechenden Dienstleister beauftragen und die Kosten in den Nebenkosten umlegen, könnte der Mieter jederzeit widersprechen und wir blieben auf den Kosten sitzen. Anders, als vielfach in der öffentlichen Debatte geschildert, haben wir in Deutschland ein sehr „scharfes“ Mietrecht. Der Gesetzgeber stellt die Vermieter hier vor hohe Hürden, in diesem Fall letztlich zum Nachteil des Mieters. Auch können wir als Vermieter nicht einfach Vertragsbestandteile ändern, wie etwa Versicherungen oder Banken.
Von daher bleibt uns nur immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Mieter diese Pflichten ernst nehmen. Passieren Unfälle auf nicht schneebefreiten oder vereisten Flächen, werden die im Plan definierten Mieter herangezogen, und das ist immer ärgerlich – für alle Parteien. Es wäre also schön, wenn wir den Winter willkommen heißen, einen Schneemann bauen und Schlitten fahren und die notwendigen Verkehrswege freiräumen, damit das Frühjahr auch ohne Stress kommen kann.